Rechtsanwaltskanzlei für

Erbrecht in 3580 Horn

Anwälte beim Meeting - Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger - Rechtsanwälte in 3580 Horn

Als Rechtsexperte für Erbrecht beraten wir Sie gerne bei all Ihren Fragen zu erbrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Kanzlei in 3580 Horn unterstützt und vertritt sie tatkräftig, um zu Ihrem Recht zu kommen!

Sie wünschen sich eine fachkundige Vertretung für außergerichtliche sowie gerichtliche Rechtsfälle? Kontaktieren Sie uns, Ihre Juristen in Niederösterreich, damit wir gemeinsam zu dem bestmöglichsten Ergebnis kommen.

Sie brauchen Hilfe beim Testament erstellen? Sie möchten ungeklärte Fragen rund um das Thema Erbnachfolge und Vermögensaufteilung beheben? Möglicherweise benötigen Sie Unterstützung beim Anfechten eines Testaments?

Profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung und umfangreichen Wissen im Rechtsgebiet Erbrecht. In unserer Kanzlei in Niederösterreich sind sie in guten Händen aufgehoben – wir kümmern uns um Ihr rechtliches Problem!

Flexibel

Bei einem rechtlichen Problem heißt es: keine Zeit verlieren. Wir bieten Ihnen eine schnelle und flexible Terminplanung.

Erstberatung

Gerne nehmen wir uns für unsere Klienten ausreichend Zeit und kläre Sie umfassend und verständlich über Ihre Sachlage auf.

Erfolgreich

Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses tatkräftig und erfolgsversprechend, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Rechtsberatung für

Erbrecht und Unternehmensfolge in Horn

Bei der Regelung Ihrer Erbnachfolge bedarf es eines umfangreichen Rechtswissens, daher ist es hilfreich einen Spezialisten aufzusuchen. Aufgrund unseres fachkundigen Know-hows unterstützen wir Sie bei einer ausführlichen Regelung Ihrer Erbfolge und der ordnungsgemäßen Weitergabe Ihres Vermögens.

Sind Sie Erbe, Erblasser oder Pflichtteilsberechtigter? Fragen Sie sich ob Sie eine Erbschaft annehmen oder verweigern sollen. Wurden Sie bei der Erbnachfolge übergangen oder fühlen Sie sich ungerecht behandelt, wenn es um die Verteilung der Erbschaft geht?

Neben einer umfassenden Rechtsberatung bezüglich Erbfolge, bietet unsere Kanzlei Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger, auch eine rechtliche Unterstützung bei der Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren. Auch die Frage, was überhaupt zum Nachlass gehört und welches Forderungsrecht Ihnen gegen den Nachlass zusteht, beantworten wir Ihnen gerne!

Kontaktieren Sie uns

Erstberatung vereinbaren

Gerne laden wir Sie zu einem Beratungsgespräch ein, um Sie über Ihre Ansprüche als Erbe sowie Erblasser aufzuklären und Ihnen bei Ihrem rechtlichen Anliegen zu helfen.

Uns ist es wichtig, mit Ihnen gemeinsam zu einem lösungsorientierten Ziel zu kommen! Durch unsere jahrelange Erfahrung im Erbrecht profitieren Sie in unserer Kanzlei in Horn von einer höchst kompetenten und fachkundigen Beratung. Wir freuen uns Sie in unserer Kanzlei Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger in Niederösterreich willkommen zu heißen.

Eine persönliche und individuelle Betreuung garantiert, dass Fachkompetenz und Erfahrung unseren Mandanten zu Gute kommen.

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Anliegen!

Ihre Rechtsexperten in Verlassenschaftsverfahren – Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger

Wir beraten & unterstützen Sie rund um das Thema Pflichtteilsrecht

Des Öfteren kommt es in einem Erbfall zu Unstimmigkeiten und in Folge auch zu Erbschaftsstreitigkeiten zwischen den Nachfahren. Als fachkundige Juristen für Erbrecht helfen wir Ihnen hierbei, solche Unstimmigkeiten zu klären und Pflichtteilsberechtigungen zu prüfen.

Pflichtteile und das damit verbundene Pflichtteilsrecht sind eine bedeutsame Einschränkung des Erblassers bei letztwilligen Verfügungen. Pflichtteilsberechtigte Personen, haben ein Anrecht auf einen Teil des Nachlasses, wenn der Erblasser stirbt.

Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs bezieht sich immer auf die Hälfte der gesetzlich zustehenden Erbteilsquote. Gerne übernehmen wir Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten mit Engagement und setzen uns für eine professionelle Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ein.

Sie haben Fragen rund um das Thema Schenkung, Schenkungsvertrag bzw. Übergabevertrag? Dann besuchen Sie uns in unserer Kanzlei in 3580 Horn – wir bringen Sie zu Ihrem Recht!

Unter Schenkungen versteht man im allgemeinen Vermögensübertragungen zu Lebzeiten der schenkenden Person. Hingegen kann eine Schenkung, die nach dem Todesfall vollzogen wird, etwas verwirrend sein. Trotzdem ist eine Schenkung nach oder auf dem Todesfall eine Möglichkeit der vorausschauenden Vermögensvorsorge. Solche rechtlichen Fragestellungen beantworten wir für Sie mit Geduld und Engagement.

Wird ein großer Teil des Vermögens zu Lebzeiten verschenkt, so hat der pflichtteilsberechtigte Erbe den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Solch ein Schenkungspfichtteil kann dann abgegolten werden, wenn:

  • die pflichtteilsberechtigte Person nicht enterbt wurde
  • die pflichtteilsberechtigte Person nicht auf den Pflichtteil verzichtet hat
  • der/die Erb/in in der gesetzlichen Erbfolge steht

Eine weitere Möglichkeit, ein Vermögen auch für die Zukunft langfristig zu erhalten und zu sichern, ist das Erstellen eines Übergabevertrages. Dieser gewährt Ihnen die weitere Versorgung und Erhaltung Ihres Vermögens. Wir helfen Ihnen dabei eine optimale Lösung, individuell nach Ihren Wünschen und Ansprüchen, zu finden.

Sie wollen, dass das Vermögen im Familienbesitz bleibt, um etwaige Erbstreitigkeiten zu vermeiden? Vor allem in der Landwirtschaft ist die Betriebsübergabe ein einschneidendes Ereignis. Die Übergabe eines Hofes an die nächste Generation ist dabei im Denken der Landwirte fest verankert. Rechtsfrieden ist wertvoll, insbesondere dann, wenn es um Familie geht!

Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne, bei dem Erstellen von Schenkungs- oder Übergabeverträgen.

Leistungsspektrum unserer Rechtsanwaltskanzlei:

  • Erstellung von Testamenten
  • Erstellung eines Erbvertrages
  • Errichtung von Testamentsanfechtungen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Abwehr ungerechter Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • Erstellung von Schenkungs- und Übergabeverträgen
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilverzichtsverträgen
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