Rechtsanwaltskanzlei für

Schenkungspflichtteil in Horn

Anwälte beim Meeting - Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger - Rechtsanwälte in 3580 Horn

Bei einer Schenkung handelt es sich um eine Verpflichtung des Geschenkgebers, dem Beschenkten einen Vermögenswert unentgeltlich zu übergeben. Wer also sein Eigentum an seine Liebsten verschenken will, kann dies mit Hilfe eines Schenkungsvertrages veranlassen.

Der Pflichtteil regelt die verpflichtende Mindestbeteiligung naher pflichtteilsberechtigter Angehöriger bzw. des engen Familienkreises, die ein Anrecht auf einen bestimmten Teil des Erbes haben.

Wird das Vermögen jedoch schon zu Lebzeiten verschenkt, so hat der pflichtteilsberechtigte Person einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Wendet der Erbe den Pflichtteil nicht zu, wird Sie unsere Anwaltskanzlei in Horn auch hierbei vor Gericht mit Verhandlungssicherheit und Engagement vertreten.

Wir, als Ihre Ansprechpartner für Pflichtteilsangelegenheiten im Erbrecht, kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Pflichtteilsansprüche und wehren gegebenenfalls auch unberechtigte Pflichtteilsansprüche ab.

Flexibel

Bei einem rechtlichen Problem heißt es: keine Zeit verlieren. Wir bieten Ihnen eine schnelle und flexible Terminplanung.

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Gerne nehmen wir uns für unsere Klienten ausreichend Zeit und kläre Sie umfassend und verständlich über Ihre Sachlage auf.

Erfolgreich

Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses tatkräftig und erfolgsversprechend, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Gerne laden wir Sie zu einem Beratungsgespräch ein, um Sie über Ihre Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter aufzuklären und Ihnen bei Ihrem rechtlichen Anliegen zu helfen.

Uns ist es wichtig, mit Ihnen gemeinsam zu einem lösungsorientierten Ziel zu kommen! Durch unsere jahrelange Erfahrung im Erbrecht profitieren Sie in unserer Kanzlei in Horn von einer höchst kompetenten und fachkundigen Beratung. Wir freuen uns Sie in unserer Kanzlei Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger in Niederösterreich willkommen zu heißen.

Eine persönliche und individuelle Betreuung garantiert, dass Fachkompetenz und Erfahrung unseren Mandanten zu Gute kommen.

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Anliegen!

Ihre Rechtsexperten für Pflichtteilsangelegenheiten – Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger

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