Tauschvertrag in Horn
Unter dem Tauschvertrag ist ein Vertrag zu verstehen, der beide Vertragsparteien dazu verpflichtet, eine Sache gegen eine andere Sache als Gegenleistung zu überlassen.
Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass für Tauschverträge die gleichen Regeln gelten wie beim Kaufvertrag. Durch den Tauschvertrag entsteht eine Verpflichtung zur Übertragung, aber erst mit der tatsächlichen Übergabe (beim Kaufvertrag die Grundbucheintragung bzw. Urkundenhinterlegung) geht das Eigentum auf den Erwerber über.
Sollten Sie im Zuge eines Tauschvertrages eine mangelhafte Sache zum Tausch erlangen, unterstützt Sie unsere Kanzlei Dr. Heinrich Nagl & Mag. Timo Ruisinger bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und einer angemessenen Aufzahlung der gegnerischen Seite.
Da beim Tausch kein Geld geschuldet wird, handelt es sich nur dann um einen Tauschvertrag, wenn der Sachwert höher als der Geldanteil ist. Andernfalls würde es sich um einen Kaufvertrag handeln.
Wir, als Ihre Rechtsexperten für Vertragsrecht, kümmern uns um Ihr vertragsrechtliches Anliegen und klären Sie bei offenen Fragen rund um den Tauschvertrag auf.
Flexibel
Bei einem rechtlichen Problem heißt es: keine Zeit verlieren. Wir bieten Ihnen eine schnelle und flexible Terminplanung.
Erstberatung
Gerne nehmen wir uns für unsere Klienten ausreichend Zeit und kläre Sie umfassend und verständlich über Ihre Sachlage auf.
Erfolgreich
Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses tatkräftig und erfolgsversprechend, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Gerne laden wir Sie zu einem Beratungsgespräch ein, um Sie über rechtliche und inhaltliche Risiken aufzuklären und Ihnen bei Ihrem rechtlichen Anliegen zu helfen.
Uns ist es wichtig, mit Ihnen gemeinsam zu einem lösungsorientierten Ziel zu kommen! Durch unsere jahrelange Erfahrung im Vertragsrecht profitieren Sie in unserer Kanzlei in Horn von einer höchst kompetenten und fachkundigen Beratung. Wir freuen uns Sie in unserer Kanzlei Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger in Niederösterreich willkommen zu heißen.
Eine persönliche und individuelle Betreuung garantiert, dass Fachkompetenz und Erfahrung unseren Mandanten zu Gute kommen.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Anliegen!
Ihre Rechtsexperten für Tauschverträge – Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger
Die Geltendmachung Ihrer schadenersatzrechtlichen Ansprüche, wie etwa Schmerzengeld, ist uns ein besonderes Anliegen.
Sie benötigen Hilfe bei der Vertragserstellung? Als Ihre Anwälte für Vertragsrecht prüfen und errichten wir Ihren individuellen Vertrag!
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Unsere Kanzlei berät und betreut Mieter als auch Vermieter bei mietrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. die Prüfung von Mietverträgen.
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