Übergabevertrag
Übergabeverträge
in Horn
Der Schenkungsvertrag und Übergabevertrag sind eng miteinander verknüpft. Unsere Anwaltskanzlei in 3580 Horn klärt Sie verständlich über den Unterschied zwischen Übergabe- und Schenkungsverträge auf!
Im Unterschied zur Schenkung wird bei einer Übergabe einer Immobilie eine Gegenleistung vereinbart. Diese Gegenleistung kann vom Wohnrecht bis hin zur Nacherbschaft reichen. Besonders bei größeren Handlungsspielräumen ist es empfehlenswert einen erfahrenen und fachkompetenten Anwalt für Erb- sowie Vertragsrecht zu konsultieren.
Überlassen Sie uns die Erstellung Ihres Übergabevertrages über Liegenschaften oder Unternehmen, indem wir gemeinsam die Gegenleistung sowie die Übergabe und deren steuerliche Aspekte gestalten.
Ihr Vermögen bzw. Ihre Verlassenschaft mit Hilfe eines Übergabevertrages zu regeln, kann oftmals Erbstreitigkeiten vermeiden und sorgt auch dafür, dass das Vermögen im Familienbesitz bleibt.
Unsere Kanzlei für Erb- und Vertragsrecht kümmert sich um eine schnellstmögliche Abwicklung der Übergabe und räumt all Ihre Fragen rund um das Thema Übergabevertrag aus dem Weg.
Flexibel
Bei einem rechtlichen Problem heißt es: keine Zeit verlieren. Wir bieten Ihnen eine schnelle und flexible Terminplanung.
Erstberatung
Gerne nehmen wir uns für unsere Klienten ausreichend Zeit und kläre Sie umfassend und verständlich über Ihre Sachlage auf.
Erfolgreich
Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses tatkräftig und erfolgsversprechend, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Gerne laden wir Sie zu einem Beratungsgespräch ein, um Sie über die korrekte Vertragsgestaltung aufzuklären und Ihnen bei Ihrem rechtlichen Anliegen zu helfen.
Uns ist es wichtig, mit Ihnen gemeinsam zu einem lösungsorientierten Ziel zu kommen! Durch unsere jahrelange Erfahrung im Vertragsrecht profitieren Sie in unserer Kanzlei in Horn von einer höchst kompetenten und fachkundigen Beratung. Wir freuen uns Sie in unserer Kanzlei Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger in Niederösterreich willkommen zu heißen.
Eine persönliche und individuelle Betreuung garantiert, dass Fachkompetenz und Erfahrung unseren Mandanten zu Gute kommen.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Anliegen!
Ihre Rechtsexperten im Vertragsrecht – Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger
Die Geltendmachung Ihrer schadenersatzrechtlichen Ansprüche, wie etwa Schmerzengeld, ist uns ein besonderes Anliegen.
Sie benötigen Hilfe bei der Vertragserstellung? Als Ihre Anwälte für Vertragsrecht prüfen und errichten wir Ihren individuellen Vertrag!
Sie wollen sich scheiden lassen? Wir unterstützen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung, sowie bei strittigen Prozessen vor Gericht.
Unsere Kanzlei berät und betreut Mieter als auch Vermieter bei mietrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. die Prüfung von Mietverträgen.
Sei es die Durchsetzung von Bewilligungen oder die Prüfung rechtswidriger Bescheide – wir kümmern uns um Ihr Problem!
Sie würden gerne ein Testament erstellen? Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich erbrechtlicher Ansprüche und der Testamentsgestaltung.