Obsorge in Horn
Im Zuge einer Scheidung müssen auch Regelungen für die Obsorge und dem Kontaktrecht zu den gemeinsamen Kindern getroffen werden. Unsere Anwaltskanzlei für Familienrecht in Horn berät Sie umfassend auf und unterstützt Sie bei der Geltendmachung des Kontaktrechts zu Ihren Kindern.
Die Obsorge bzw. das gemeinsame Sorgerecht bleiben auch nach der Ehe aufrecht. Während des Scheidungsverfahrens muss jedoch die gemeinsam getroffene Vereinbarung, in wessen Haushalt die Kinder künftig leben, geregelt werden. Selbstverständlich kann auch die alleinige Obsorge eines Elternteils vor Gericht vereinbart werden.
Jenes Elternteil, welches mit seinen minderjährigen Kindern nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnt, hat Anspruch auf ein regelmäßiges Kontaktrecht. Wir unterstützen Sie bei Obsorge- und Kontaktrechtsvereinbarungen und stellen die notwendigen Anträge bei Gericht.
Flexibel
Bei einem rechtlichen Problem heißt es: keine Zeit verlieren. Wir bieten Ihnen eine schnelle und flexible Terminplanung.
Erstberatung
Gerne nehmen wir uns für unsere Klienten ausreichend Zeit und kläre Sie umfassend und verständlich über Ihre Sachlage auf.
Erfolgreich
Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses tatkräftig und erfolgsversprechend, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Gerne laden wir Sie zu einem Beratungsgespräch ein, um Sie über Ihre Ansprüche aund Rechte aufzuklären und Ihnen bei Ihrem rechtlichen Anliegen zu helfen.
Uns ist es wichtig, mit Ihnen gemeinsam zu einem lösungsorientierten Ziel zu kommen! Durch unsere jahrelange Erfahrung im Familienrecht profitieren Sie in unserer Kanzlei in Horn von einer höchst kompetenten und fachkundigen Beratung. Wir freuen uns Sie in unserer Kanzlei Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger in Niederösterreich willkommen zu heißen.
Eine persönliche und individuelle Betreuung garantiert, dass Fachkompetenz und Erfahrung unseren Mandanten zu Gute kommen.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Anliegen!
Ihre Rechtsexperten für Obsorgeverfahren – Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger
Die Geltendmachung Ihrer schadenersatzrechtlichen Ansprüche, wie etwa Schmerzengeld, ist uns ein besonderes Anliegen.
Sie benötigen Hilfe bei der Vertragserstellung? Als Ihre Anwälte für Vertragsrecht prüfen und errichten wir Ihren individuellen Vertrag!
Sie wollen sich scheiden lassen? Wir unterstützen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung, sowie bei strittigen Prozessen vor Gericht.
Unsere Kanzlei berät und betreut Mieter als auch Vermieter bei mietrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. die Prüfung von Mietverträgen.
Sei es die Durchsetzung von Bewilligungen oder die Prüfung rechtswidriger Bescheide – wir kümmern uns um Ihr Problem!
Sie würden gerne ein Testament erstellen? Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich erbrechtlicher Ansprüche und der Testamentsgestaltung.