Rechtsanwaltskanzlei für

Obsorge in Horn

Anwälte beim Meeting - Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger - Rechtsanwälte in 3580 Horn

Im Zuge einer Scheidung müssen auch Regelungen für die Obsorge und dem Kontaktrecht zu den gemeinsamen Kindern getroffen werden. Unsere Anwaltskanzlei für Familienrecht in Horn berät Sie umfassend auf und unterstützt Sie bei der Geltendmachung des Kontaktrechts zu Ihren Kindern.

Die Obsorge bzw. das gemeinsame Sorgerecht bleiben auch nach der Ehe aufrecht. Während des Scheidungsverfahrens muss jedoch die gemeinsam getroffene Vereinbarung, in wessen Haushalt die Kinder künftig leben, geregelt werden. Selbstverständlich kann auch die alleinige Obsorge eines Elternteils vor Gericht vereinbart werden.

Jenes Elternteil, welches mit seinen minderjährigen Kindern nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnt, hat Anspruch auf ein regelmäßiges Kontaktrecht. Wir unterstützen Sie bei Obsorge- und Kontaktrechtsvereinbarungen und stellen die notwendigen Anträge bei Gericht.

Flexibel

Bei einem rechtlichen Problem heißt es: keine Zeit verlieren. Wir bieten Ihnen eine schnelle und flexible Terminplanung.

Erstberatung

Gerne nehmen wir uns für unsere Klienten ausreichend Zeit und kläre Sie umfassend und verständlich über Ihre Sachlage auf.

Erfolgreich

Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses tatkräftig und erfolgsversprechend, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Gerne laden wir Sie zu einem Beratungsgespräch ein, um Sie über Ihre Ansprüche aund Rechte aufzuklären und Ihnen bei Ihrem rechtlichen Anliegen zu helfen.

Uns ist es wichtig, mit Ihnen gemeinsam zu einem lösungsorientierten Ziel zu kommen! Durch unsere jahrelange Erfahrung im Familienrecht profitieren Sie in unserer Kanzlei in Horn von einer höchst kompetenten und fachkundigen Beratung. Wir freuen uns Sie in unserer Kanzlei Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger in Niederösterreich willkommen zu heißen.

Eine persönliche und individuelle Betreuung garantiert, dass Fachkompetenz und Erfahrung unseren Mandanten zu Gute kommen.

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Anliegen!

Ihre Rechtsexperten für Obsorgeverfahren – Dr. Heinrich Nagl und Mag. Timo Ruisinger

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